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Bis zu 9.000,- EUR Preisvorteil.

Mit Hilfe des Umweltbonusund der Innovationsprämie2 wird der Kauf neuer und junger gebrauchter Elektrofahrzeuge und Hybride gefördert und somit ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung geleistet werden. Nie war es günstiger ein Elektrofahrzeug zu erwerben.

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IHRE PREISVORTEILE BEI KAUF ODER LEASING

9.000,- €
  • UMWELTBONUS1
  • Hersteller Eigenanteil: 3.000,- €
  • Staatlicher Anteil: bis zu 3.000,- €
  • (befristet bis 31.12.2025 o. Ende Fördertopf)
  • +
  • INNOVATIONSPRÄMIE2
  • Staatlicher Anteil: bis zu 3.000,- €
7.500 €
  • UMWELTBONUS1
  • Hersteller Eigenanteil: 2.500,- €
  • Staatlicher Anteil: bis zu 2.500,- €
  • (befristet bis 31.12.2025 o. Ende Fördertopf)
  • +
  • INNOVATIONSPRÄMIE2
  • Staatlicher Anteil: bis zu 2.500,- €

Junger Gebrauchter (JGA)

7.500,- €
  • UMWELTBONUS1
  • Hersteller Eigenanteil: 2.500,- €
  • Staatlicher Anteil: bis zu 2.500,- €
  • (befristet bis 31.12.2025 o. Ende Fördertopf)
  • +
  • INNOVATIONSPRÄMIE2
  • Staatlicher Anteil: bis zu 2.500,- €

Neufahrzeug < 40.000,- €3

6.750 €
  • UMWELTBONUS1
  • Hersteller Eigenanteil: 2.250,- €
  • Staatlicher Anteil: 2.250,- €
  • (befristet bis 31.12.2025 o. Ende Fördertopf)
  • +
  • INNOVATIONSPRÄMIE2
  • Staatlicher Anteil: 2.250,- €

Neufahrzeug > 40.000,- €3

5.625 €
  • UMWELTBONUS*1
  • Hersteller Eigenanteil: 1.875,- €
  • Staatlicher Anteil: 1.875,- €
  • (befristet bis 31.12.2025 o. Ende Fördertopf)
  • +
  • INNOVATIONSPRÄMIE2
  • Staatlicher Anteil: 1.875,- €

Junger Gebrauchter (JGA)

5.625 €
  • UMWELTBONUS1
  • Hersteller Eigenanteil: 1.875,- €
  • Staatlicher Anteil: 1.875,- €
  • (befristet bis 31.12.2025 o. Ende Fördertopf)
  • +
  • INNOVATIONSPRÄMIE2
  • Staatlicher Anteil: 1.875,- €

+ bis zu3.000,- €

bei Inzahlungsnahme Ihres alten Fahrzeugs mit der neuen BMW Umweltprämie.3

Für alle Halter von BMW und MINI Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 4, die ihr Fahrzeug beim BMW Partner oder bei einer BMW Niederlassung in Zahlung geben, gibt es die neue BMW Umweltprämie3 in Höhe von 3.000 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW Neuwagens bzw. in Höhe von 2.000 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW Vorführwagens oder BMW Jungen Gebrauchten von dem BMW Partner oder der BMW Niederlassung, wenn das erworbene Fahrzeug einen CO2-Wert von max. 140 g/km (kombiniert) gem. NEFZ (korreliert) hat.

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Derzeit haben wir keine aktuellen Privat- & Gewerbekunden Angebote

WER KANN DIE FÖRDERUNG(EN) IN ANSPRUCH NEHMEN?

Privatpersonen

Stiftungen

Körperschaften

Unternehmen

Vereine

GUT ZU WISSEN

FRAGEN UND ANTWORTEN

Elektrofahrzeuge (BEV = Battery Electric Vehicle) fahren ausschließlich mit Strom, der in einer Batterie gespeichert wird. Diese Fahrzeuge haben also keinen Verbrennungsmotor und benötigen keinen fossilen Kraftstoff für den Antrieb und sind somit im Fahrbetrieb lokal emissionsfrei.

Ein Hybridfahrzeug verfügt über zwei Motoren: einen Verbrennungs- und einen Elektromotor. Durch Rekuperation (Bremsenergierückgewinnung) wird die Bewegungsenergie des Fahrzeuges während des Bremsvorgangs über den Elektromotor in elektrische Energie zurückgewandelt und in die Batterie eingespeist. Ein PHEV (Plug-in Hybrid Vehicle) kann zusätzlich an einer normalen Steckdose oder Ladestation aufgeladen werden.

Die örtlichen Energieversorger errichten im öffentlichen Raum immer mehr Ladesäulen, auch auf Supermarkt-Parkplätzen werden häufig Ladesäulen angeboten. Sehr komfortabel kann es zu Hause werden: Sie haben verschiedene Varianten von Ladesäulen zur Auswahl wie beispielsweise Wallboxen zur Montage an der Hauswand, oder aber auch freistehende Säulen. Auch werden verschiedene Lösungen für Arbeitgeber angeboten um ihren Mitarbeitern das Laden am Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.bmw.de/de/topics/faszination-bmw/elektromobilitaet/laden.html

Wir stellen Ihnen gern eine Karte zur Verfügung, in der die Ladesäulen in Ihrer unmittelbaren Umgebung verzeichnet sind. Sprechen Sie uns einfach an.

**Die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) leisten Automobilhersteller (BMW/MINI Umweltprämie) und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

Im Falle eines Unfalls sind elektrifizierte Fahrzeuge genauso sicher wie herkömmliche Fahrzeuge. Das Hochvoltsystem wird im Schadenfall automatisch abgeschaltet, um ein Entflammen der Batterie zu verhindern. Die Rettungskräfte sind entsprechend geschult. Genau wie bei allen Fahrzeugen empfiehlt es auch, die sogenannten Rettungskarten im Fahrzeug zu deponieren, damit Einsatzkräfte schnell wissen, wie eingesperrte Insassen aus einem verunfallten Fahrzeug befreit werden können.

Die Reichweite eines Elektrofahrzeuges ist abhängig von der Kapazität der verbauten Batterie, des individuellen Fahrverhaltens und der Außentemperatur. Die meisten Elektrofahrzeuge haben heute eine Reichweite von mehreren Hundert Kilometern. Der neue BMW iX3 wird beispielsweise eine Reichweite von etwa 400 km leisten.*

*Hierbei handelt es sich um vorläufige Werte.

BMW bietet eine verlängerte Gewährleistung für den Hochvoltspeicher. Diese beträgt für BMW ActiveHybrid Fahrzeuge 5 Jahre, für BMW Plug-in-Hybride 6 Jahre und für BMW i Fahrzeuge 8 Jahre. Dies gilt jeweils bis zu einer maximalen Laufleistung von 100.000 Kilometern. Das Versprechen wird in dem BMW Qualitäts-Zertifikat Hochvoltspeicher beschrieben.

Weitere Informationen zur Gewährleistung finden Sie unter https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html

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[1] Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto verrechnet, der des Bundes brutto für netto ausgezahlt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
[2] Der Umweltbonus umschließt die Innovationsprämie, welche die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen beschreibt. Im bestehenden System des Umweltbonus wird die verdoppelte Prämie des Bundes (Bundesanteil), welche offiziell am 10. Juli 2020 in Kraft getreten sind, als neue "Innovationsprämie" bezeichnet. Der Eigenanteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. Es gelten die generellen Voraussetzungen des Umweltbonus. Die Innovationsprämie ist befristet bis zum 31.12.2022.
Kraftstoff-/Stromverbrauch und CO2-Emissionen
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Angaben wurden auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Weitere Informationen zu den Testverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.bmw.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

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