Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung

Die Kal­ten­bach Mar­ke­ting und Dienst­leis­tungs GmbH & Co. KG ver­pflich­tet sich, ihre Web­site bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen, um Men­schen mit Behin­de­run­gen einen unein­ge­schränk­ten digi­ta­len Zugang zu ermög­li­chen. Wir arbei­ten kon­ti­nu­ier­lich dar­an, die Nut­zer­freund­lich­keit für alle zu ver­bes­sern und die ein­schlä­gi­gen Stan­dards zur Bar­rie­re­frei­heit umzusetzen.

Kon­for­mi­täts­sta­tus

Die Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) defi­nie­ren Anfor­de­run­gen für Desi­gner und Ent­wick­ler zur Ver­bes­se­rung der Zugäng­lich­keit für Men­schen mit Behin­de­run­gen. Dabei wer­den drei Kon­for­mi­täts­stu­fen fest­ge­legt: Stu­fe A, Stu­fe AA und Stu­fe AAA.

Die Kal­ten­bach Mar­ke­ting und Dienst­leis­tungs GmbH & Co. KG bemüht sich fort­lau­fend, die Zugäng­lich­keit ihrer Web­site und Ser­vices zu ver­bes­sern. Wir sind über­zeugt, dass es unse­re gemein­sa­me mora­li­sche Ver­pflich­tung ist, allen Men­schen – unab­hän­gig von kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen – einen bar­rie­re­frei­en, ein­fa­chen und unein­ge­schränk­ten Zugang zu ermöglichen.

Wir stre­ben an, sämt­li­che Sei­ten und Inhal­te auf https://aktuell.kaltenbach-gruppe.de bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen. Es kann jedoch vor­kom­men, dass ein­zel­ne Inhal­te noch nicht voll­stän­dig den höchs­ten Stan­dards der Bar­rie­re­frei­heit ent­spre­chen. Der Grund hier­für kann in der noch lau­fen­den Suche nach der tech­nisch bes­ten Lösung liegen.

Die­se Erklä­rung kann von Zeit zu Zeit aktua­li­siert wer­den, um Ver­bes­se­run­gen oder Ände­run­gen unse­rer Maß­nah­men zur Bar­rie­re­frei­heit zu berücksichtigen.

Feed­back

Wir freu­en uns über Ihr Feed­back zur Bar­rie­re­frei­heit der Web­site der Kal­ten­bach Mar­ke­ting und Dienst­leis­tungs GmbH & Co. KG. Wenn Ihnen Bar­rie­ren auf unse­rer Web­site auf­fal­len, las­sen Sie es uns bit­te wissen:

E‑Mail: marketing@kaltenbach-gruppe.de

Wir bemü­hen uns, inner­halb von 3–5 Werk­ta­gen auf Ihre Nach­richt zu antworten.

Die­se Erklä­rung wur­de am 18.06.2025 erstellt.